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Lizenzfreie Fotos – Was ist das eigentlich?

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Die Lizenz für kostenlose lizenzfreie Fotos

Sogenannte lizenzfreie Fotos sind alles andere als erlaubnisfrei. Natürlich benötigt jeder, der sogenannte „lizenzfreie“ Bilder benutzen möchte, eine Erlaubnis, also eine Lizenz des Urhebers. Die „freie“ Lizenz unterscheidet sich aber von jenen Lizenzen, wie sie gewöhnlich erteilt werden bzw. in der Vergangenheit erteilt wurden.

Verbreitungsgebiet

Das hat folgenden Hintergrund: Das  Urheberrecht ist sehr feingliedrig. Der Rechteinhaber kann anderen nach Belieben Verwertungsrechte an seinen urheberrechtlich geschützten Werken erteilen. Auch eingeschränkte Rechte. Davon wird im Wirtschaftsleben sogar rege Gebrauch gemacht. Im Alltag merkt das nur nicht jeder sofort, auch wenn wir alle alltäglich damit konfrontiert sind. So gibt es zum Beispiel für Filme immer wieder entsprechende Einschränkungen, was das „Verbreitungsgebiet“ anbelangt. So hat zum Beispiel der Anbieter X das Recht erworben, einen Film in Amerika, aber nicht in Europa zu verbreiten. Das Recht für den Vertrieb in Europa kann ein ganz anderer haben. Der Anbieter X muss also Sorge dafür tragen, dass, wenn er den Film übers Internet vertreibt, dieser nicht in Europa gestreamt werden kann. Entsprechende Hinweise hat sicher der ein oder andere schon gelesen.

Problem bei Reimporten

Auch bei „Re-Importen“ von Fahrzeugen kann diese Problematik zum Tragen kommen. Apropos Reimporte: Kauft jemand im Urlaub z.B. eine Musik-CD in einem Geschäft in Mexiko und bringt sie mit nach Deutschland, dann könnte es bei einem Weiterverkauf z.B. auf einem hiesigen Flohmarkt zu urheberrechtlichen Problemen kommen, da die Verbreitungsrechte an der CD für das Verbreitungsgebiet Deutschland nicht automatisch miterworben wurden, sondern jene für Mexiko bzw. Nordamerika.

Verbreitungsgebiet Internet

Doch was hat das mit unseren Fotos zu tun? Das Internet ist nun mal in einem besonders hohem Maße auf die Existenz von Fotos angewiesen, die von überall auf der Welt frei abrufbar sind. Sie werden geliked und geteilt, ohne irgendwelche Rechtsprobleme von „Verbreitungsgebieten“ und „Re-Importen“ aufzuwerfen. Man stelle sich vor, man würde im Urlaub eine deutsche Zeitung im Internet lesen wollen, und alle Bilder würden gesperrt sein…

Rechtskonstrukt „lizenzfreie Fotos“

Für so etwas wurde das Rechtskonstrukt lizenzfreie Fotos entworfen. Genaugenommen ist es eine fehlerhafte Übersetzung in die deutsche Sprache und müsste eigentlich ungefähr heißen „weltweit gültige, vereinfachte Lizenz“ oder etwa „Lizenz, frei von Einschränkungen“. Diese Begriffe träfen den Kern besser. Denn eine einmal erworbene Lizenz muss nicht für jedes einzelne denkbare Verbreitungsgebiet und nicht mit Erreichen einer bestimmten „Auflage“ (im Zusammenhang mit dem Internet wären es die Abrufzahlen) neu erworben werden.

Man kann solche „vereinfachten“ Lizenzen für bestimmte Fotos  bei verschiedenen Agenturen (sog. Stockagenturen), wie zum Beispiel Getty Images oder Fotolia erwerben, und die dort „gekauften“ Bilder weitestgehend verwenden. Ein paar Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung ergeben sich jedoch aus den Verträgen der Agenturen. Diese sind darin beschrieben. Die Stockagenturen funktionieren im Prinzip wie die sozialen Plattformen des Internet: Der Fotograf eröffnet einen Account bei der Agentur und lädt seine Fotos hoch. Mitarbeitern der Agentur sichten und bewerten di hochgeladenen Bilder und nehmen sie entweder zum Vertrieb an oder lehnen sie ab. Im Falle der Annahme des Bildes erscheint dies auf der Webseite der Agentur und man kann Rechte daran erwerben und die Fotos einbinden, wie man möchte. Von den Lizenzeinnahmen überweisen die Stockagenturen den Fotografen dann deren Anteile.

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